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Wichtiger Hinweis !

Das Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19.12.2011 tritt am 01.04.2012 in Kraft. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes wird in Guben ab 01.04.2012 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus bestehen. Die Zweigstelle nimmt für die Stadt Guben, die Gemeinden Schenkendöbern und Jänschwalde die Geschäfte der streitigen und freiwilligen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wahr.

Die bis 31.03.2012 am Amtsgericht Guben anhängigen Verfahren gehen in der Regel auf die Zweigestelle in Guben über.

Die amtsgerichtliche Zuständigkeit für die Stadt Lieberose, die Gemeinden Jamlitz und Schwielochsee liegt ab dem 01.04.2012 bei dem Amtsgericht Lübben, Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald).

Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Amtsgericht Cottbus.